Gesund­heits­ser­vice

Key-Facts GKV vs. PKV auf einen Blick

In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht, wobei circa 90% der Bevölkerung pflicht-, freiwillig- oder familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und die übrigen circa 10% in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind. Versicherbar in der PKV sind versicherungsfreie Personen, heißt Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), Selbstständige, Beamte, Richter, Soldaten und Studierende.

Es lohnt sich ein Blick in die Unterschiede der beiden Systeme:
 

GKV

PKV

„Von der Hand in den Mund“. Dabei wird die Finan­zie­rung der Leis­tungen direkt aus den laufenden Beiträgen der aktuell aktiven Beitrags­zahler gezahlt. Es werden keine nennens­werten Rück­lagen gebildet.
Versi­cherte der PKV sorgen für höhere Kosten im Alter vor, indem sie in jüngeren Jahren höhere Beiträge zahlen. Die zusätz­li­chen Beitrags­be­stand­teile fließen in die Alte­rungs­rück­stel­lungen, die am Kapi­tal­markt verzins­lich ange­legt werden.
Durch das Sach­leis­tungs­prinzip erhalten die GKV-Versi­cherten medi­zi­ni­sche Leis­tungen, ohne selbst in Vorleis­tung treten zu müssen. Die Leis­tungs­er­bringer (Ärzte, Kran­ken­häuser, Apotheker) rechnen nicht mit den Versi­cherten ab, sondern mit den Kran­ken­kassen (mit Ausnahme der Eigen­an­teile).
Die Leis­tungs­er­bringer erstellen eine Rech­nung direkt an den Versi­cherten. Diese Rech­nung kann bei der PKV einge­reicht werden oder selbst­ge­zahlt werden, z.B. wenn der Anspruch auf eine Beitrags­rück­erstat­tung gewahrt werden möchte. Bei höheren Kosten kann auch eine direkte Abrech­nung mit der PKV verein­bart werden, z.B. bei längeren Kran­ken­haus­auf­ent­halten.
Die Beiträge werden prozen­tual vom Einkommen berechnet. Die Beiträge aktiver Arbeit­nehmer sollen die Beitrags­aus­fälle bei anderen Versi­cherten mit gerin­geren oder über­haupt keinen Einnahmen (z. B. beitrags­freie Fami­li­en­an­ge­hö­rige, Rentner) kompen­sieren. Seit Jahren reicht das nicht aus, sodass der Bund mit Steu­er­zu­schüssen die Finan­zie­rung gewähr­leisten muss.
Die Beiträge in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung sollen im Verhältnis zum Versi­che­rungs­schutz sowie zum Gesund­heits­zu­stand des zu versi­chernden Kunden stehen. Diese Balance bildet die Grund­lage für die Berech­nung eines risi­ko­ge­rechten, indi­vi­du­ellen Beitrags.
In der GKV gibt der Gesetz­geber die Rahmen­be­din­gungen für die Ausge­stal­tung der medi­zi­ni­schen Versor­gung vor. Die Einzel­heiten werden vom Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) fest­ge­legt.
Vor Vertrags­ab­schluss kann der Kunde indi­vi­duell seinen Versi­che­rungs­schutz wählen. Beson­ders flexibel sind hierbei modu­lare Tarife mit umfas­senden Erwei­te­rungs­op­tionen, wie bei der HanseMerkur.
Die GKV ist verpflichtet, alle dieje­nigen, die die gesetz­li­chen Voraus­set­zungen erfüllen, aufzu­nehmen, unab­hängig von deren Alter, Gesund­heits­zu­stand oder ihrer finan­zi­ellen Leis­tungs­kraft.
Das PKV kann entscheiden, ob und zu welchen Kondi­tionen sie einen Vertrag mit dem Antrags­steller schließen möchte. Eine Ausnahme besteht für Personen, die die Voraus­set­zungen für eine Versi­che­rung im Basis­tarif erfüllen und sich in diesem versi­chern.
Die Leis­tungen der GKV sind nicht vertrag­lich zuge­si­chert und können jeder­zeit geän­dert werden, zum Beispiel um Kosten einzu­sparen. Die Leis­tungen werden seit den 1980er immer wieder auf den Prüf­stand gestellt und bei Bedarf gekürzt.
In der PKV sind die Leis­tungen vertrag­lich zugsi­chert. Eine Leis­tungs­kür­zung ist nicht zu befürchten. Der Versi­cherer erstattet die vertrag­lich verein­barten Aufwen­dungen für eine medi­zi­nisch notwen­dige Heil­be­hand­lung.
Fami­li­en­mit­glieder ohne Einkommen, wie zum Beispiel Kinder, können über ein pflicht- oder frei­willig versi­chertes Mitglied beitrags­frei mitver­si­chert werden.
Jede versi­cherte Person, zum Beispiel ein Kinder, wird gegen einen eigenen Beitrag mitver­si­chert. Vorteil für Ange­stellte: Der Arbeit­ge­ber­zu­schuss wird auch für Fami­li­en­mit­glieder gewährt. Darüber können Kinder beitrags­frei in der privaten Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung mitver­si­chert werden.

GKV

PKV

„Von der Hand in den Mund“. Dabei wird die Finan­zie­rung der Leis­tungen direkt aus den laufenden Beiträgen der aktuell aktiven Beitrags­zahler gezahlt. Es werden keine nennens­werten Rück­lagen gebildet.
Versi­cherte der PKV sorgen für höhere Kosten im Alter vor, indem sie in jüngeren Jahren höhere Beiträge zahlen. Die zusätz­li­chen Beitrags­be­stand­teile fließen in die Alte­rungs­rück­stel­lungen, die am Kapi­tal­markt verzins­lich ange­legt werden.
Durch das Sach­leis­tungs­prinzip erhalten die GKV-Versi­cherten medi­zi­ni­sche Leis­tungen, ohne selbst in Vorleis­tung treten zu müssen. Die Leis­tungs­er­bringer (Ärzte, Kran­ken­häuser, Apotheker) rechnen nicht mit den Versi­cherten ab, sondern mit den Kran­ken­kassen (mit Ausnahme der Eigen­an­teile).
Die Leis­tungs­er­bringer erstellen eine Rech­nung direkt an den Versi­cherten. Diese Rech­nung kann bei der PKV einge­reicht werden oder selbst­ge­zahlt werden, z.B. wenn der Anspruch auf eine Beitrags­rück­erstat­tung gewahrt werden möchte. Bei höheren Kosten kann auch eine direkte Abrech­nung mit der PKV verein­bart werden, z.B. bei längeren Kran­ken­haus­auf­ent­halten.
Die Beiträge werden prozen­tual vom Einkommen berechnet. Die Beiträge aktiver Arbeit­nehmer sollen die Beitrags­aus­fälle bei anderen Versi­cherten mit gerin­geren oder über­haupt keinen Einnahmen (z. B. beitrags­freie Fami­li­en­an­ge­hö­rige, Rentner) kompen­sieren. Seit Jahren reicht das nicht aus, sodass der Bund mit Steu­er­zu­schüssen die Finan­zie­rung gewähr­leisten muss.
Die Beiträge in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung sollen im Verhältnis zum Versi­che­rungs­schutz sowie zum Gesund­heits­zu­stand des zu versi­chernden Kunden stehen. Diese Balance bildet die Grund­lage für die Berech­nung eines risi­ko­ge­rechten, indi­vi­du­ellen Beitrags.
In der GKV gibt der Gesetz­geber die Rahmen­be­din­gungen für die Ausge­stal­tung der medi­zi­ni­schen Versor­gung vor. Die Einzel­heiten werden vom Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) fest­ge­legt.
Vor Vertrags­ab­schluss kann der Kunde indi­vi­duell seinen Versi­che­rungs­schutz wählen. Beson­ders flexibel sind hierbei modu­lare Tarife mit umfas­senden Erwei­te­rungs­op­tionen, wie bei der HanseMerkur.
Die GKV ist verpflichtet, alle dieje­nigen, die die gesetz­li­chen Voraus­set­zungen erfüllen, aufzu­nehmen, unab­hängig von deren Alter, Gesund­heits­zu­stand oder ihrer finan­zi­ellen Leis­tungs­kraft.
Das PKV kann entscheiden, ob und zu welchen Kondi­tionen sie einen Vertrag mit dem Antrags­steller schließen möchte. Eine Ausnahme besteht für Personen, die die Voraus­set­zungen für eine Versi­che­rung im Basis­tarif erfüllen und sich in diesem versi­chern.
Die Leis­tungen der GKV sind nicht vertrag­lich zuge­si­chert und können jeder­zeit geän­dert werden, zum Beispiel um Kosten einzu­sparen. Die Leis­tungen werden seit den 1980er immer wieder auf den Prüf­stand gestellt und bei Bedarf gekürzt.
In der PKV sind die Leis­tungen vertrag­lich zugsi­chert. Eine Leis­tungs­kür­zung ist nicht zu befürchten. Der Versi­cherer erstattet die vertrag­lich verein­barten Aufwen­dungen für eine medi­zi­nisch notwen­dige Heil­be­hand­lung.
Fami­li­en­mit­glieder ohne Einkommen, wie zum Beispiel Kinder, können über ein pflicht- oder frei­willig versi­chertes Mitglied beitrags­frei mitver­si­chert werden.
Jede versi­cherte Person, zum Beispiel ein Kinder, wird gegen einen eigenen Beitrag mitver­si­chert. Vorteil für Ange­stellte: Der Arbeit­ge­ber­zu­schuss wird auch für Fami­li­en­mit­glieder gewährt. Darüber können Kinder beitrags­frei in der privaten Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung mitver­si­chert werden.

Problem der Finan­zie­rung der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung

Im Umlageverfahren der GKV finanzieren Erwerbstätige die Ausgaben von Personen im Ruhestand, da die Beiträge auf Renteneinkünfte nicht ausreichen. Das System funktioniert gut, wenn das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern ausgewogen ist. Der demografische Wandel in Deutschland bringt das System ins Ungleichgewicht, da immer mehr Menschen im Rentenalter leben und weniger im erwerbsfähigen Alter sind. Seit 2004 benötigt die GKV jährliche Steuerzuschüsse vom Bund, um sich zu finanzieren. Im Jahr 2024 wurden 14,5 Milliarden EUR an Steuerzuschuss zur GKV gezahlt.

 

Beitrags­ent­wick­lung in der gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung

infografiken Marvin2

 

Das Kapi­tal­de­ckungs­ver­fahren in der PKV

Der privat Versicherte spart mit seinen Beiträgen Geld für seine zukünftige Krankheitskosten im Alter an und zahlt in jüngeren Jahren höhere Beiträge als seine Altersgruppe normalerweise kosten würde. Aus den sich daraus ergebenden zusätzlichen Beitragsbestandteilen bilden die Unternehmen Alterungsrückstellungen, die durch Kapitalanlagen vermehrt werden. Mithilfe des Kapitaldeckungsverfahrens macht sich die PKV weitgehend unabhängig von der demographischen Entwicklung.

infografiken Marvin3

 

Pass­ge­naue Produkte für jede Ziel­gruppe!

Leis­tung
Neu

Advanced Fit / Advanced Fit S 

(KVP, EKV2, PSV, PVN)

Best Fit / Best Fit S 

(AZP, EGO2, PS3, PSV, PVN)
Leis­tung
Neu

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(KVP, EKV2, PSV, PVN)

Best Fit / Best Fit S 

(AZP, EGO2, PS3, PSV, PVN)
Selbst­be­tei­li­gung
0 EUR0 EUR
Garan­tierte Beitrags­rück­erstat­tung (Pauscha­ler­stat­tung)
1.000 EUR (Beitrags­rück­erstat­tung)
/ 83,33 EUR (monat­liche Beitrags­stun­dung)
6 Monats­bei­träge vom Tarif AZP als Beitrags­rück­erstat­tung oder Beitrags­stun­dung

Beispiel als 35-jährige Person, Tarif­bei­trag AZP ca. 400 EUR: ca. 2.400 EUR jähr­lich bzw. ca. 200 EUR monat­lich

Erfolgs­ab­hän­gige Beitrags­rück­erstat­tung
Bis zu 500 EUR

gestaf­felt nach leis­tungs­freien Jahren

Gesund­heits­ra­batt
10%

auf den Tarif­bei­trag KVP

Arzt­be­hand­lungen
100%
(Achtung: Primär­arzt­prinzip, sonst 80%)
100%
HanseMerkur Online-Arzt
100%

Gilt als Primär­arzt

100%
Heil­prak­tiker / Natur­heil­kunde
80%
(max. 1.000 EUR)
100%
Hilfs­mittel
100%

Teil­weise mit Höchs­ter­stat­tungs­be­trägen

100%
Heil­mittel
90%100%
Psycho­the­rapie
70%

max. 50 Sitzungen pro Jahr

90%

max. 50 Sitzungen pro Jahr

Sehhilfen
100 EUR
(alle 36 Monate)
600 EUR
(alle 24 Monate)
LASIK
100 EUR
(alle 36 Monate)
4.000 EUR
(Alle 36 Monate)
PanTum Detect® Blut­test
Ja

Tarif EKV2

Ja
Zahn­be­hand­lungen
100%100%
Zahn­pro­phy­laxe unab­hängig einer Beitrags­rück­erstat­tung
100% bis zu 120 EUR

Tarif EKV2

100% bis zu 120 EUR
Zahn­er­satz
80%90%
Allge­meine Kran­ken­haus­be­hand­lung
100%100%
Statio­näre Wahl­leis­tungen
(1-Bett­zimmer und Chef­arzt)
100%

Tarif PSV

100%

Tarif PSV

Leis­tungen über die Höchst­sätze der GOÄ
(ambu­lant)
Nein

Abrech­nung erfolgt bis zu den Höchst­sätzen der GOÄ

Ja
Leis­tungen über die Höchst­sätze der GOZ und GOÄ (Zahn)
Nein

Abrech­nung erfolgt bis zu den Höchst­sätzen der GOZ

Ja
Leis­tungen über die Höchst­sätze der GOÄ
(stationär)
Ja

Tarif PSV

Ja

Tarif PSV

Beitrags­frei­stel­lung bei Eltern­geld­bezug / Pfle­ge­zeit
Ja
6 Monate
 
Leis­tung
Neu

Advanced Fit / Advanced Fit S 

(KVP, EKV2, PSV, PVN)

Best Fit / Best Fit S 

(AZP, EGO2, PS3, PSV, PVN)
Selbst­be­tei­li­gung
0 EUR0 EUR
Garan­tierte Beitrags­rück­erstat­tung (Pauscha­ler­stat­tung)
1.000 EUR (Beitrags­rück­erstat­tung)
/ 83,33 EUR (monat­liche Beitrags­stun­dung)
6 Monats­bei­träge vom Tarif AZP als Beitrags­rück­erstat­tung oder Beitrags­stun­dung

Beispiel als 35-jährige Person, Tarif­bei­trag AZP ca. 400 EUR: ca. 2.400 EUR jähr­lich bzw. ca. 200 EUR monat­lich

Erfolgs­ab­hän­gige Beitrags­rück­erstat­tung
Bis zu 500 EUR

gestaf­felt nach leis­tungs­freien Jahren

Gesund­heits­ra­batt
10%

auf den Tarif­bei­trag KVP

Arzt­be­hand­lungen
100%
(Achtung: Primär­arzt­prinzip, sonst 80%)
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100%
Heil­prak­tiker / Natur­heil­kunde
80%
(max. 1.000 EUR)
100%
Hilfs­mittel
100%

Teil­weise mit Höchs­ter­stat­tungs­be­trägen

100%
Heil­mittel
90%100%
Psycho­the­rapie
70%

max. 50 Sitzungen pro Jahr

90%

max. 50 Sitzungen pro Jahr

Sehhilfen
100 EUR
(alle 36 Monate)
600 EUR
(alle 24 Monate)
LASIK
100 EUR
(alle 36 Monate)
4.000 EUR
(Alle 36 Monate)
PanTum Detect® Blut­test
Ja

Tarif EKV2

Ja
Zahn­be­hand­lungen
100%100%
Zahn­pro­phy­laxe unab­hängig einer Beitrags­rück­erstat­tung
100% bis zu 120 EUR

Tarif EKV2

100% bis zu 120 EUR
Zahn­er­satz
80%90%
Allge­meine Kran­ken­haus­be­hand­lung
100%100%
Statio­näre Wahl­leis­tungen
(1-Bett­zimmer und Chef­arzt)
100%

Tarif PSV

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Tarif PSV

Leis­tungen über die Höchst­sätze der GOÄ
(ambu­lant)
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Abrech­nung erfolgt bis zu den Höchst­sätzen der GOÄ

Ja
Leis­tungen über die Höchst­sätze der GOZ und GOÄ (Zahn)
Nein

Abrech­nung erfolgt bis zu den Höchst­sätzen der GOZ

Ja
Leis­tungen über die Höchst­sätze der GOÄ
(stationär)
Ja

Tarif PSV

Ja

Tarif PSV

Beitrags­frei­stel­lung bei Eltern­geld­bezug / Pfle­ge­zeit
Ja
6 Monate

Bezahl­bare Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­träge auch im Alter

Unabhängig davon welcher Tarif gewählt wird, lohnt sich ein Blick in die Zukunft. Was passiert mit dem PKV-Beitrag zum 60. Lebensjahr?

  • Wegfall des gesetzlichen Zuschlags gemäß § 149 VAG nach Vollendung des 60. Lebensjahres
    Gut zu wissen:

    Dieser Spar­an­teil dient zur Stabi­li­sie­rung der Beiträge ab dem 65. Lebens­jahr, also zur Ausfi­nan­zie­rung oder zur Milde­rung der sonst erfor­der­li­chen Beitrags­an­pas­sungen im Alter. Ab dem 80. Lebens­jahr kann der Betrag sogar zur Beitrags­sen­kung genutzt werden.

  • Wegfall des Krankentagegelds ab Rentenbeginn
  • Zuschuss vom Rentenversicherungsträger in Höhe von 7,95% auf die gesetzliche Rente

Mit dem Baustein BEN kann clever für den Ruhestand vorgesorgt werden: Ab 65 Jahren wird der Zahlbeitrag um einen individuell festgelegten Betrag reduziert.

  • jederzeit abschließbar (Höchsteintrittsalter 60 Jahre)
  • ohne Risikoprüfung
  • arbeitgeberzuschussfähig und ohne Begrenzung steuerlich absetzbar
  • steuerfreie Leistungen
  • die Einzahlung kann jederzeit erhöht oder reduziert werden
infografiken Marvin

Eine 35-Jährige Person zahlt für eine Beitrags­re­du­zie­rung von 100, – EUR im Monat inkl. Arbeit­ge­ber­zu­schuss nur 14,95 EUR monat­lich.