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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Bei Abschluss ausgewählter Versicherungen auf www.k.hanse-merkur.de/payback/versicherungen erhalten Sie die Möglichkeit, PAYBACK Punkte zu sammeln. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den folgenden Teilnahmebedingungen.


1. Allgemeine Bedingungen für das Sammeln von PAYBACK Punkten bei der HanseMerkur


Zunächst müssen Sie eine gültige PAYBACK Karte besitzen. Damit Sie PAYBACK Punkte erhalten, müssen Sie den Kaufprozess zwingend über die PAYBACK Website oder App starten und Cookies zulassen, um ein sauberes Tracking zu gewährleisten. Nach einem Klick auf die PAYBACK Shop-Seite der HanseMerkur werden Sie auf die Domain www.k.hanse-merkur.de/payback/versicherungen weitergeleitet und können dort das gewünschte Produkt online abschließen. Auf anderen Vertriebswegen ist es nicht möglich PAYBACK Punkte zu sammeln.

Wenn Sie noch kein PAYBACK Mitglied sind und Punkte sammeln möchten, können Sie sich einfach kostenlos auf www.payback.de anmelden und PAYBACK Mitglied werden. Für die Teilnahme müssen Sie sich mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen einverstanden erklären. Hierzu ist auch die Abgabe einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung erforderlich. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: www.k.hanse-merkur.de/payback/datenschutz/hinweise.


2. Teilnahme und Punktegutschrift für Versicherungsverträge


Bei der Teilnahme durch den Online-Versicherungsabschluss, der über die PAYBACK Website oder App gestartet wird, und Abgabe der erforderlichen Erklärungen werden folgende Informationen an die PAYBACK GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München übermittelt: Produktbezeichnung, Antragsdatum, Versicherungsscheinnummer sowie Anzahl der gutzuschreibenden PAYBACK Punkte.

Nähere Angaben zu PAYBACK finden Sie hier: www.payback.de/info/impressum.
Infos zum Datenschutz bei PAYBACK finden Sie auf: www.payback.de/info/datenschutz.

Die PAYBACK Punkte werden innerhalb weniger Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages Ihrem PAYBACK Kundenkonto gutgeschrieben. Die gutgeschriebenen Punkte sind auf Ihrem Konto zunächst noch gesperrt, können also noch nicht eingelöst oder anderweitig verwendet werden.
Die Sperrfrist beträgt 90 Tage, beginnend mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Vertragsschluss erfolgt mit Zustellung der Versicherungspolice. Voraussetzung für die Freigabe Ihrer Punkte nach Ablauf der Sperrfrist ist, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht beendet wurde (z.B. durch Widerruf aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts oder Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge oder wegen sonstiger Beendigungsgründe wie z.B. Kündigung, Rücktritt, Anfechtung etc.). Besteht zum Ablauf der Sperrfrist kein gültiger Versicherungsvertrag mehr oder haben Sie Ihre Versicherungsbeiträge bis dahin nicht vollständig gezahlt, werden die bis dahin gesperrten PAYBACK Punkte endgültig storniert. Eine erneute Gutschrift von PAYBACK Punkten für diesen Vertrag ist nach diesem Zeitpunkt nicht möglich.

Wichtig: Pro Kunde werden jeweils nur einmal PAYBACK Punkte je Versicherungsabschluss vergeben. Eine Aufteilung der Punkte auf mehrere PAYBACK Konten ist nicht möglich. Das Sammeln von PAYBACK Punkten ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen der HanseMerkur z.B. Gutscheinaktionen.


3. Punktefähige Tarife, Höhe der Punktegutschrift für Versicherungsverträge


Sie erhalten die nachfolgend angegebenen PAYBACK Punkte, wenn Sie als PAYBACK Kunde einen der folgenden Tarife bzw. Tarifpakete neu über den Online-Antragsprozess auf www.k.hanse-merkur.de/payback/versicherungen beantragen und der Antrag durch Zustellung des Versicherungsscheins angenommen wurde. Bei Abschluss anderer Tarife oder auf anderen Vertriebswegen (z.B. über andere Kooperationspartner) besteht kein Anspruch auf die Gutschrift von PAYBACK Punkten.
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss und Ablauf der jeweiligen Sperrfrist (siehe Ziffer 2) werden die jeweils angegebenen Punkte auf Ihrem PAYBACK Konto automatisch freigeschaltet. Als PAYBACK Kunde erhalten Sie die nachfolgend angegebenen PAYBACK Punkte, wenn Sie eines der folgenden Versicherungsprodukte neu über den Antragsprozess gemäß Punkt 1 und 2 dieser Teilnahmebedingungen abschließen:

  • Zahnvorsorge Extra (Tarif EZP)
  • Zahnvorsorge Premium (Tarif EZP2)
  • Zahnzusatz Extra (Tarife EZ+EZE)
  • Zahnzusatz Premium (Tarife EZ+EZT)


4. Anpassung, Beendigung der Punkte


Die Bedingungen für die Teilnahme, einschließlich der Höhe der jeweiligen Punktegutschrift, können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst werden. Ebenso kann die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss PAYBACK Punkte zu sammeln, zukünftig eingeschränkt oder beendet werden.


Stand: Januar 2023


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