Hundehaftpflicht-Versicherung: ungefährlicher Hund, Vertragslaufzeit 3 Jahre, 15 Mio. EUR Deckungssumme, Selbstbeteiligung 125 Euro
Hunde toben gerne, lieben Spaziergänge oder sind auch bei Besuchen bei Freunden, Familie oder Bekannten dabei. Doch schnell kann auch ein Missgeschick passieren, es kann etwas kaputt gehen oder im schlimmsten Fall jemand verletzt werden.
Ihre Privathaftpflicht leistet in diesem Fall nicht und Sie müssen als Hundebesitzer für den Schaden aufkommen. Die Entschädigungsleistungen können schnell sehr teuer werden – im Falle eines Personenschadens sogar bis zu mehreren Millionen Euro! Mit der Hundehaftpflicht-Versicherung der HanseMerkur sind Sie im Schadenfall bestens abgesichert.
*Sammeln Sie beim Abschluss 250 PAYBACK Basis°Punkte. Haben Sie vor Abschluss den passenden Coupon im PAYBACK Couponcenter aktiviert, gibt es zusätzlich 250 Extra°Punkte. Damit können Sie insgesamt 500 PAYBACK Punkte sammeln. Diese können später gegen tolle Prämien und Einkaufsgutscheine eingelöst werden.
Mit der Hundehaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite, wenn durch Ihren Hund einen Schaden entsteht. Ohne Versicherungsschutz und unabhängig von der Schuldfrage müssen Sie für alle Schäden aufkommen, die Ihr Hund verursacht. Profitieren Sie von günstigen Beiträgen und hohem Leistungsumfang!
Leistungen | Hundehaftpflicht |
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Mehr erfahren | |
Absicherung für alle Hunderassen – auch für gefährlich eingestufte Hunde | |
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | Bis 15 Mio. €
pro Einzelperson max. 5 Mio. € |
Mietsachschäden an Gebäuden | Bis zur Höhe der Deckungssumme |
Mietsachschäden an Inventar in Hotels und gemieteten Ferienobjekten | Bis zu 50.000 € |
Weltweit gültiger Versicherungsschutz | unbegrenzt |
Kein Leinen- und Maulkorbzwang | |
Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung | |
Welpen bis zu einem Alter von 12 Monaten über das Muttertier | |
Schäden durch ungewollten und gewollten Deckakt | |
Tierhüterrisiko - Versicherungsschutz besteht auch, wenn eine andere Person die Aufsicht über das Tier übernimmt | |
Schutz bei Schäden während der Hundeschule oder Teilnahme an Hunderennen, Hundeschauen und Turnieren. | |
Forderungsausfalldeckung – versichert bei eigenem Schaden durch den Hund eines Dritten, wenn dieser nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten | |
bis zu 500 °P | |
Monatsbeitrag am Beispiel ungefährlicher Hund, Vertragslaufzeit 3 Jahre, 15 Mio. EUR Deckungssumme, Selbstbeteiligung 125 Euro | 4,53 EUR |
Monatsbeitrag am Beispiel Listenhund, Vertragslaufzeit 3 Jahre, 15 Mio. EUR Deckungssumme, Selbstbeteiligung 125 Euro | 14,95 EUR |
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Sie sind verpflichtet, eine Hundehaftpflicht-Versicherung abzuschließen, wenn Sie einen Hund in folgenden Bundesländern besitzen:
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
In weiteren Bundesländern gelten Pflichten für bereits auffällig gewordene Tiere, Listenhunde oder Hunde einer bestimmten Größe:
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht, es wird aber empfohlen.
Es können alle Hunderassen versichert werden. Die Rassen werden in ungefährliche Hunde und Listenhunde unterteilt.
Zu den Listenhunden zählen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tosa-Inu.
Mischlinge (Kreuzungen) mit einer der aufgeführten Listenhunde werden auch als gefährliche Hunde eingestuft.
Ausgenommen hiervon sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht. Werden Hunde zu beruflichen, gewerblichen oder betrieblichen Zwecken gehalten, greift der Versicherungsschutz der privaten Hundehaftpflicht nicht
Nein, es besteht keine Wartezeit. Sie haben nach Abschluss einen sofortigen Versicherungsschutz.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Kommt es zu einem Haftpflichtschaden durch Ihren Hund, sollten Sie diesen binnen einer Woche Ihrer Versicherung melden. Verwenden Sie dazu einfach das Online Schaden-Formular für Haftpflichtschäden. Auf diese Weise können Sie Ihren Schaden unabhängig von der Uhrzeit direkt geltend machen. Zwecks Prüfung und Schadenregulierung setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Alle Details zur Hundehaftpflicht-Versicherung der HanseMerkur erhalten Sie in den folgenden Informationen zum Speichern oder Ausdrucken.
Hundehaftpflicht - Verbraucherinformation
Telefon: 040 4119-1177
E-Mail: payback@hansemerkur.de
Montag bis Freitag: 08:00 - 20:00 Uhr
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