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Hundehalterhaftpflicht

  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Absicherung für alle Hunderassen
  • Schutz auch ohne Leine und Maulkorb
  • Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung
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15 €
Kaufland
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Hundehalterhaftpflicht – optimaler Schutz für Hundebesitzer

Als Hundehalter sind Sie für alles verantwortlich, was Ihr Hund macht – sei es zu Hause, unterwegs auf Streifzügen oder beim Gassigehen. Auch wenn Ihr Hund noch so gut erzogen ist, kann im Überschwang ein folgenschweres Missgeschick passieren.

Verursacht Ihr Hund einen Schaden, haften Sie in voller Höhe – selbst wenn Sie keine Schuld trifft. Kommt dabei eine Person zu Schaden, können schnell Kosten in 6-stelliger Höhe entstehen. Mit der Hundehalter-Haftpflichtversicherung der HanseMerkur schützen Sie Ihr Privatvermögen.

Ihre Leistungen auf einen Blick

  • Versicherungssumme in Höhe von 15 Mio. EUR, Schutz für Sach-, Personen- und Vermögensschäden

  • Alle Rassen werden versichert, auch als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde)

  • Welpen des versicherten Hundes sind 12 Monate mitversichert

  • Schutz bei Schäden durch einen gewollten und ungewollten Deckakt

  • Versicherungsschutz auch ohne Leine oder Maulkorb. Hinweis: In einigen Städten ist ein Leinenzwang dennoch vorgeschrieben, erkundigen Sie sich am besten vorab.

  • Fremdhalter bzw. Aufsichtspersonen, die Ihren Hund hüten, sind mitversichert.

  • Gebäude- oder Mietsachschäden sind bis zur Versicherungssumme mitversichert. Dies gilt auch für z. B. Inventar im Hotel oder Ferienhaus, bis zu einer Höhe von 50.000 EUR.

  • Unbegrenzter Versicherungsschutz auf Reisen weltweit

  • Bei Schäden durch den Hund eines Dritten, bei denen der Hundehalter nicht in der Lage ist Schadenersatz zu leisten, springt die Hundehalterhaftpflicht der HanseMerkur ein.

  • Schutz bei Schäden in der Hundeschule und auf Veranstaltungen, wie z. B. Hunderennen, Hundeschauen und Turnieren

Haben Sie Fragen zum Angebot?

Sie erreichen uns unter:  
Tel.: 040 4119-1177                                                                                                                                                                                                                                                              E-Mail: kaufland@hansemerkur.de

Die günstige Hundehalterhaftpflicht im Überblick

Hundehaftpflicht
15 Mio. EUR Deckungssumme
Ungefährlicher Hund
15 Mio. EUR Deckungssumme
Listenhund
Listenhund bzw. gefährlicher Hund

Als Listenhund gelten Hunde, die der Gesetzgeber aufgrund ihrer Rasse als gefährlich einstuft.

Zu den Listenhunden bzw. gefährlichen Hunden zählen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tosa-Inu.

Mischlinge (Kreuzungen) mit einer der aufgeführten Hunderassen werden als gefährliche Hunde eingestuft.

Ausgenommen hiervon sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht. Werden Hunde zu beruflichen, gewerblichen oder betrieblichen Zwecken gehalten, greift der Versicherungsschutz der privaten Hundehaftpflicht nicht.

10 Mio. EUR Deckungssumme
Listenhund
Listenhund bzw. gefährlicher Hund

Als Listenhund gelten Hunde, die der Gesetzgeber aufgrund ihrer Rasse als gefährlich einstuft.

Zu den Listenhunden bzw. gefährlichen Hunden zählen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tosa-Inu.

Mischlinge (Kreuzungen) mit einer der aufgeführten Hunderassen werden als gefährliche Hunde eingestuft.

Ausgenommen hiervon sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht. Werden Hunde zu beruflichen, gewerblichen oder betrieblichen Zwecken gehalten, greift der Versicherungsschutz der privaten Hundehaftpflicht nicht.

Monatlicher Beitrag ab
Deckungssumme und Selbstbeteiligung

Beitragsbeispiele: Selbstbeteiligung 125 Euro, Vertragslaufzeit 3 Jahre
Die Ersatzleistung ist bei allen Deckungssummen je geschädigte Person auf 5 Mio. Euro begrenzt. Neben der Höhe der Deckungssumme können Sie entscheiden, ob Sie eine Selbstbeteiligung wünschen. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 125 Euro je Sachschaden.

4,53 EUR14,95 EUR14,05 EUR
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Wo gilt eine Versicherungspflicht für Hundehalter?

Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob ein Hundehalter zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung verpflichtet ist. Für Hundehalter besteht in 8 Bundesländern die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde, in 6 Ländern gilt die Pflicht für alle Hunderassen.

Hundehaftpflicht

Bundesland

Versicherungspflicht

Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Versicherungspflicht für gefährliche Hunde

Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen

Auf Verlangen der Behörden

Bayern

Empfohlen

Mecklenburg-Vorpommern

Ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht sinnvoll?

Wie bereits erläutert, gilt es, sich bei der Versicherung Ihres Hundes an der Versicherungspflicht Ihres Bundeslandes zu orientieren.

Jedoch müssen Sie als Hundehalter grundsätzlich für alle verursachten Schäden Ihres Hundes aufkommen, auch wenn eine Absicherung in Ihrem Bundesland keine Pflicht ist (z. B. Mecklenburg-Vorpommern). Ihre private Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden nicht mit ab.

Es ist daher empfehlenswert, direkt bei Anschaffung eines Hundes die passende Absicherung zu wählen, damit keine finanziellen Risiken aus Haftpflichtansprüchen Dritter entstehen. Bitte beachten Sie hierbei, dass jeder Hund einzeln zu versichern ist. Im ersten Lebensjahr sind Welpen noch automatisch bei der Mutter mitversichert.

Die Hundehalterhaftpflicht kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, sollte Ihr Hund versterben. Auch bei Besitzerwechsel oder Verkauf eines Tieres, ist eine sofortige Kündigung des Vertrages möglich. 

Welche Hunde­rassen können versi­chert werden?

Grundsätzlich werden alle Hunderassen bei der HanseMerkur versichert. Unterteilt werden die Rassen hierbei in ungefährliche und gefährliche Hunde, sogenannte Listenhunde, die der Gesetzgeber aufgrund ihrer Rasse als gefährlich einstuft.

Zu den Listenhunden bzw. gefährlichen Hunden zählen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tosa-Inu.

Ist ihr Hund ein Mischling (Kreuzung) mit einer der aufgeführten Hunderassen, wird er als gefährlicher Hund eingestuft.

Jagdhunde sind hiervon ausgenommen, da sie bereits durch eine Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Der Versicherungsschutz der privaten Hundehalterhaftpflicht greift nicht, wenn Hunde zu beruflichen, gewerblichen oder betrieblichen Zwecken gehalten werden.

Welche Schäden werden nicht abgedeckt?

Die Hundehalter-Haftplichtversicherung bietet Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund entstehen. Schäden an Ihrem Eigentum werden nicht übernommen.

Es besteht kein Leinen- oder Maulkorbzwang, d.h. Schäden, die entstanden sind, während Ihr Hund keinen Maulkorb getragen hat oder angeleint war, sind durch die Versicherung abgesichert. Dies gilt nur, sofern Ihr Hund nicht bereits auffällig geworden ist und ihm durch das Amt ein Leinen- oder Maulkorbzwang auferlegt wurde. In diesem Falle zahl die Hundehalterhaftpflicht den entstandenen Schaden nicht.

Sollte es zu einem Schaden kommen, melden Sie diesen unmittelbar nach dem Vorfall, am besten über das Online Schaden-Formular. Die Übernahme des Schadens kann ggf. abgelehnt werden, sollten sie den Schaden zu spät, i.d.R. später als eine Woche, melden.

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Informationen auf einen Blick zum Download

Alle Details zur HanseMerkur Hundehalter-Haftpflichtversicherung erhalten Sie in folgenden Informationsprospekten zum Speichern oder Ausdrucken

Hundehaftpflicht - Beratungsbroschüre

Hundehaftpflicht - Verbraucherinformation

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Kontakt

Tel.: 040 4119-1177                                                                                                                                                                                                                                                              E-Mail: kaufland@hansemerkur.de

Hinweise zum Einlösen Ihres Kaufland-Gutscheins

Bei Abschluss dieser HanseMerkur Versicherung erhalten Sie spätestens vier Wochen nach Vertragsabschluss postalisch, an die von Ihnen angegebene Adresse, einen Kaufland-Einkaufsgutschein, sofern der Vertrag nicht vorher widerrufen wurde. Dieser ist deutschlandweit in allen Kaufland-Filialen einlösbar. Ausgeschlossen ist die Einlösung im Online-Shop und an Tankstellen. Bei Gutscheinen, die nicht vollständig eingelöst werden, bleibt der Restbetrag auf der Karte bzw. dem QR-Code und wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gutschein ist ab Ausstellung 3 Jahre gültig. Kaufland übernimmt keine Haftung für Belange der HanseMerkur Versicherungen, wie Service, Beratung, Schadenmeldung und Leistungsansprüche.